BALM Förderprogamm Umweltschutz & Sicherheit – US (ehem. de-minimis)

Wie hoch ist die Förderung?
Für die förderfähigen Maßnahmen können Zuschüsse in Höhe von bis zu 80 % gezahlt werden.
Unternehmensförderbetrag:  2.000 € multipliziert mit der Anzahl der zum 01.12.2024 mautpflichtigen, im Gütertransport eingesetzten und auf das antragstellende Unternehmen zugelassenen Nutzfahrzeuge (Lastkraftwagen) mit einer zulässigen GM von über 3,5 ton.
Die jährliche Zuwendung ist begrenzt auf 17 Fahrzeuge bzw. auf maximal 33.000 € je Unternehmen und auch je Unternehmensverbund.

Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms Umwelt & Sicherheit können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten erhalten:

  • fahrzeugbezogene Maßnahme (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Telematiksystemen, ergonomische Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze, überobligatorische Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug)
  • Maßnahme zur Effizienzsteigerung (z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen EG-Kontrollgerätes)

Anträge können voraussichtlich im August 2025 gestellt werden, die Antragsfrist endet bereits am 01.September 2025. Förderfähig sind alle gemeldeten Werk- und Güterkraftverkehre. Mit den förderfähigen Maßnahmen darf erst nach Bewilligung des Antrags, somit nach Vorlage des Zuwendungsbescheids begonnen werden (etwa September 2025). 

Förderkatalog/ Förderfähige Maßnahmen zum Download