BALM Förderprogamm Umweltschutz & Sicherheit – US (ehem. de-minimis)

Das Förderprogramm wurde ausgesetzt, die Fördermittel für 2026 sind bereits ausgeschöpft. 

Wie hoch ist die Förderung?
Für die förderfähigen Maßnahmen können Zuschüsse in Höhe von bis zu 80 % gezahlt werden.
Unternehmensförderbetrag:  2.000 € multipliziert mit der Anzahl der zum 01.12.2025 mautpflichtigen, im Gütertransport eingesetzten und auf das antragstellende Unternehmen zugelassenen Nutzfahrzeuge (Lastkraftwagen) mit einer zulässigen GM von über 3,5 ton.
Die jährliche Zuwendung ist begrenzt auf 17 Fahrzeuge bzw. auf maximal 33.000 € je Unternehmen und auch je Unternehmensverbund.

Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms Umwelt & Sicherheit können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten erhalten:

  • fahrzeugbezogene Maßnahme (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Telematiksystemen, ergonomische Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze, überobligatorische Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug)
  • Maßnahme zur Effizienzsteigerung (z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen EG-Kontrollgerätes)

Anträge können ab 14. April 2026 und bis 31. August 2026 gestellt werden. Förderfähig sind alle gemeldeten Werk- und Güterkraftverkehre. Mit den förderfähigen Maßnahmen darf erst nach Bewilligung des Antrags, somit nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden. 

Informationen / Förderfähige Maßnahmen zum Download