Wie hoch ist die Förderung?
Für die Maßnahmen können Zuschüsse in Höhe von bis zu 80 % gezahlt werden.
Unternehmensförderbetrag: 2.000 € multipliziert mit der Anzahl der zum 01.12.2020 mautpflichtigen und auf das antragstellende Unternehmen zugelassenen Nutzfahrzeuge (Lastkraftwagen) über 7,5 ton zul. GM.
Die jährliche Zuwendung ist begrenzt auf maximal 33.000 € je Unternehmen (Unternehmensverbund).
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms De-minimis können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten erhalten:
- fahrzeugbezogene Maßnahme (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Telematiksystemen)
- personenbezogene Maßnahme (z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr-/Ladepersonals/Disponenten)
- Maßnahme zur Effizienzsteigerung (z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen EG-Kontrollgerätes)
Die Anträge sind frühestens ab dem 07.01.2021 und bis spätestens 30.09.2021 zu stellen. Förderfähig sind alle gemeldeten Werk- und Güterkraftverkehre. Mit den förderfähigen Maßnahmen darf erst nach der Antragstellung begonnen werden.
Förderkatalog/ Förderfähige Maßnahmen zum Download