BALM Förderprogramm Ausbildung

Mit dem BALM Förderprogramm Ausbildung werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die Ausbildungsplätze zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin schaffen.

Die Anträge auf Förderung nach der Richtlinie „Ausbildung“ sind vor Vorhabenbeginn zu stellen.

Mit den Vorhaben oder Maßnahmen darf erst nach Bewilligung des Antrags, somit erst bei Vorlage des  Zuwendungsbescheids begonnen werden. 

Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss des Ausbildungsvertrages zu werten.

Informationen zum Förderprogramm als Download